Meisterschaften

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Bestimmungen

Als offizieller Fachverband des Bundeslandes Steiermark für Segeln beauftragt der Steirische Segelverband seine Mitgliedsvereine mit der Durchführung von Landesmeisterschaften in verschiedenen Klassen.


Regeln für die Austragung von Landesmeisterschaften im Bereich des Steirischen Segelverbands, gültig ab 1.1.2016

Stand 15.06.2016 – freigegeben von Präsident Klaus Vrecer – hier als pdf

  1. Sinngemäß sind bei einer LM alle Regeln einer Schwerpunktregatta lt. jeweiliger WO des OeSV sowie der Klassenbestimmungen bindend mit folgenden Zusätzen:
  2. Pro Kalenderjahr und Klasse ist nur eine LM zulässig, die von einem Verbandsverein bis 30.November des Vorjahres beim Vorstand des StSV zu beantragen ist. Der StSV entscheidet, für welche Klassen eine LM durchgeführt wird und (sollten mehrere Anträge für eine Klasse vorliegen) durch welchen Verbandsverein.
  3. Die Landesmeisterschaften (LM) werden vom StSV im Auftrag der Landessportorganisation Steiermark veranstaltet. Der StSV beauftragt die Verbandsvereine mit der Durchführung dieser Meisterschaften.
  4. Landesmeisterschaften können in jenen Klassen durchgeführt werden, in denen österreichische Staatsmeisterschaften abgehalten werden, sowie in jenen Klassen, die im Einvernehmen mit dem StSV festgelegt werden.
    • Es müssen mindestens 6 Jachten, von denen mindestens 3 für Verbandsvereine des StSV gemeldet haben, in wenigstens einer Wettfahrt starten.
    • Es sind mindestens 2 wertbare Wettfahrten für eine LM erforderlich. Streichresultate sind ab 4 Wettfahrten zulässig.
    • Der veranstaltende Verbandsverein ist verpflichtet, spätestens 3 Wochen vor Meldeschluss dem Vorstand (Präsident) des StSV die Ausschreibung mit Angabe des Wettfahrtleiters und des Jury-Vorsitzenden zur Genehmigung vorzulegen. Gegebenenfalls kann der StSV einen Beobachter zu einer LM entsenden, dieser ist vom Veranstalter bei seiner Aufgabe zu unterstützen.
    • Der veranstaltende Club ist verpflichtet, spätestens 2 Wochen nach Ende der LM eine vollständige Ergebnisliste an das zuständige Referat des StSV zu senden.
    • Der erste Unterpunkt kann für einzelne Klassen durch den Referenten des StSV bei Bedarf geändert werden.
  5. Den Titel „Landesmeister/in der Steiermark 20.. in der Klasse …….” erhalten alle Crewmitglieder der rangbesten Jacht. Die LM kann als eigenständige Veranstaltung oder innerhalb einer anderen Veranstaltung ohne eigene Wertung durchgeführt werden. Die Preise für den 2. und 3. Platz der LM werden sinngemäß vergeben.
    In einer LM gewertet werden:
    • a) in Binnenmeisterschaften: Crews deren Mitglieder, unabhängig vom Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft, als Mitglied eines Verbandsvereines des StSV starten. Bei gemischten Crews muß mindestens die/der Steuerfrau/-mann und insgesamt mindestens 50% der Crew Mitglied eines Verbandsvereines sein.
    • b) in Hochseemeisterschaften: Crews, bei denen mindestens die/der Steuerfrau/-mann und insgesamt mindestens 50% der Crew ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.
  6. Die bei der Veranstaltung zu vergebenden Landesmeistermedaillen werden vom StSV dem Veranstalter zur Verfügung gestellt. Sollte bei einer Veranstaltung kein Landesmeister ermittelt werden, sind die Medaillen unverzüglich an den StSV zurück zu geben.
  7. Der veranstaltende Verbandsverein ist verpflichtet, spätestens 2 Wochen nach Ende der LM eine vollständige Ergebnisliste, einen Kurzbericht und mindestens zwei Fotos für die Veröffentlichung auf Homepage und in sonstigen Medien an den Vorstand (Sekretariat) des StSV zu senden – der ausführende Verbandsverein erhält auf Antrag für die Durchführung der LM eine Aufwandsentschädigung von EUR 250,-.